Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Website https://shop.rostock.de in der aktuell vorliegenden Version.

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Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde als Eigenbetrieb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie als Betreiber der Webseite shop.rostock.de ist bemüht, die genannte Webseite in Einklang mit den europäischen und nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.

1. Rechtsgrundlagen zur Barrierefreiheit

1.1 Der European Accessibility Act (EAA) regelt als Richtlinie (EU) 2019/882 die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen. Deutschland hat diese Richtlinien sowohl im Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) als auch im zweiten Medienänderungsstaatsvertrag verankert.

1.2 Für die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde mit Sitz in der Hanse- und Universitätsstadt sind die Landesgesetze Mecklenburg-Vorpommerns zur Barrierefreiheit bindend. Hierunter fallen das „Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen“ (Landesbehindertengleichstellunggesetz – LBGG M-V) vom 14. Mai 2024 sowie die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern“ (BITVO M-V) vom 14. Dezember 2020.

1.3 Darüber hinaus hat sich die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde erklärt, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) als Richtlinien und Anleitungen für die digitale Barrierefreiheit umzusetzen. Hier dient das Level AA als Grundlage.

2. Evaluationsmethode

2.1 Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit wurde anhand einer vom 21. bis 29.09.2026 durchgeführten Selbstbewertung nach BITV und WCAG sowie durch den Einsatz eines automatisierten Barrierefreiheits-Bewertungstools (https://www.skynettechnologies.com/accessibility-checker) am 30.09.2026 vorgenommen.

3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

3.1 Diese Webseite ist noch nicht vollständig mit den geltenden Richtlinien und Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Ziel ist es, sowohl die technische als auch die redaktionelle Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern.

3.2 Die Webseite ist noch nicht mit den Anforderungen vereinbar und weist noch Mängel auf. Die erreichte Bewertung nach WCAG entspricht derzeit „Semi“.

3.3 Welche Inhalte sind nach der aktuellen Rechtslage barrierefrei?

Zugriff und HTML:
Die Inhalte der Webseite sind über mindestens zwei unterschiedliche Wege erreichbar, beispielsweise über die Navigation und die Suchfunktion. Aufzählungen sind im HTML semantisch als Listen ausgezeichnet. Formularfelder verfügen über Beschriftungen, die programmatisch mit den jeweiligen Eingabefeldern verknüpft sind. Platzhaltertexte werden nicht als alleinige Beschriftung verwendet.

Navigation und Verlinkungen:
Die Navigation ist logisch und nachvollziehbar aufgebaut. Die Inhalte der einzelnen Seiten sind in einer sinnvollen Reihenfolge angeordnet. Eine eindeutige und klickbare Breadcrumb-Navigation unterstützt die Orientierung innerhalb der Webseite. Verlinkungen sind als solche erkennbar und so bezeichnet, dass das jeweilige Linkziel eindeutig hervorgeht.

Überschriften und Inhaltsstruktur:
Die Seiten sind durch Überschriften strukturiert. Überschriften sind im HTML als solche ausgezeichnet und entsprechen der inhaltlichen Struktur der jeweiligen Seite. Die Überschriften folgen einer nachvollziehbaren Hierarchie. Die H1-Überschrift beschreibt grundsätzlich das Hauptthema der jeweiligen Seite. Tabellen werden nur eingesetzt, wenn dies inhaltlich erforderlich ist, und so strukturiert, dass die Inhalte auch mit assistierenden Technologien sinnvoll erfasst werden können. Gängige Symbole und Icons werden konsistent eingesetzt. Call-to-Action-Elemente sind eindeutig als solche erkennbar.

Bilder und Grafiken:
Bilder und Grafiken verfügen über alternative Texte, die von Screenreadern erfasst werden können. Bei verlinkten Bildern wird das Linkziel im Alternativtext berücksichtigt. Nicht verlinkte Bilder werden inhaltlich beschreibend mit einem geeigneten Alternativtext versehen. Rein dekorative Grafiken werden entsprechend als dekorativ behandelt.

Dokumente:
Dokumente verfügen über kurze und inhaltlich passende Titel. Die Dokumententitel sind im Browser erkennbar und können durch Screenreader erfasst werden.

Formulare:
Formulare verfügen über sichtbare und verständlich formulierte Beschriftungen. Beschriftungen sind den jeweiligen Eingabefeldern beziehungsweise Bedienelementen eindeutig zugeordnet. Pflichtfelder sind entsprechend gekennzeichnet. Beschriftungen und ergänzende Hinweise können von Screenreadern erfasst werden. Bei fehlerhaften Eingaben werden eindeutige Fehlermeldungen ausgegeben; bei erfolgreicher Übermittlung wird eine entsprechende Erfolgsmeldung angezeigt.

Darstellung, Größen und Verhältnisse:
Die Inhalte können vergrößert dargestellt werden, ohne dass Texte abgeschnitten werden oder wesentliche Inhalte verloren gehen. Auch bei vergrößerter Darstellung werden Überlappungen von Texten und anderen Seitenelementen weitgehend vermieden.

Buchungen und Checkout:
Die wesentlichen Informationen zum Warenkorb und zu Bestellungen sind zugänglich. Im Warenkorb werden Produktanzahl und Zwischensummen angezeigt. Die bestellte Menge kann angepasst und Produkte können entfernt werden. Der Webshop kann grundsätzlich auch ohne Kundenkonto als Gast genutzt werden.

Tastatur-, Maus- und Gestensteuerung:
Die Webseite ist ohne eine zeitkritische Abfolge von Tastatureingaben bedienbar. Die Bedienelemente, Funktionen, Verlinkungen, Schaltflächen und Formulare sind über Maus beziehungsweise Touch-Eingaben nutzbar. Der Tastaturfokus beziehungsweise das jeweils aktive Element ist visuell erkennbar.

Technische Zugänglichkeit:
Die Inhalte der Webseite sind mit gängigen Betriebssystemen erreichbar.

 

3.4 Welche Inhalte sind nach der aktuellen Rechtslage teilweise oder noch nicht barrierefrei?

Kontraste:
Bei verschiedenen Text- und Bedienelementen wurden unzureichende Farbkontraste zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe festgestellt. Betroffen sind unter anderem Produkt- und Preisinformationen, Schaltflächen sowie weitere Textelemente.

Überschriftenstruktur:
Bei einzelnen Überschriften wurde eine nicht durchgängig logische Hierarchie der Überschriftenebenen festgestellt.

Formulare und Eingabefelder:
Bei mindestens einem Formularfelder wurde eine fehlende bzw. nicht korrekt zugeordnete Beschriftung festgestellt. Dabei handelt es sich teilweise um technisch bzw. visuell nicht dargestellte Eingabefelder.

Bilder und Alternativtexte:
Die Prüfung der Bilder zeigt sowohl erfolgreiche als auch fehlerhafte Ergebnisse. Bei einzelnen Bildern mit leerem Alternativtext wurden zusätzliche title-Attribute festgestellt, die für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern zu unnötigen Informationen führen können.

4. Behebung von Barrieren

4.1 Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde arbeitet derzeit an der Umsetzung der offenen Punkte zur Barrierefreiheit der Webseite, mit dem Ziel diese auf Basis der Anforderungen an die Barrierefreiheit umzugestalten.

4.2 Die weitere Umsetzung ist für spätestens Januar 2027 geplant.

5. Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

5.1. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 30.09.2026 erstellt.

5.2. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wird in regelmäßigen Abständen auf Basis der Rechtslage überprüft und angepasst.


6. Feedback und Kontakt

Solltest du auf dieser Webseite auf Barrieren stoßen, zögere nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen:

Bitte gib uns eine kurze Beschreibung deines Anliegens. Wir werden die von dir aufgezeigte Barriere in unsere Übersicht zur zeitnahen Bereinigung aufnehmen.

Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde
Abteilung Marketing & PR
Am Strom 59
18119 Rostock
Fon: +49 (0)381 3812985
E-Mail: marketing@rostock.de


7. Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach deiner Kontaktaufnahme an die oben genannte Stelle nach einer Frist von sechs Wochen keine Antwort erfolgt ist oder keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst du dich an die Überwachungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen Mecklenburg-Vorpommern wenden. Die Überwachungsstelle wird deinen Fall prüfen und versuchen, ggf. unter Zuhilfenahme eines Schlichtungsverfahrens, eine Lösung zu erzielen.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Fon: +49 (0)385 58819346
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Webseite: www.barrierefreies-web-mv.de

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Fon: +49 (0)30 221911006
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de  
Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.

Stand dieser Erklärung: 30. September 2026

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